Finanz­buchhaltung

Die Vermögens-, Ertrags- und Liqui­ditäts­situation des Unter­nehmens

Der Blick nach Innen:

Wer seine Buch­führung im Griff hat, hat auch sein Unter­nehmen im Griff. Eine profes­sionell erstellte Buch­führung infor­miert über die Ertrags­lage und die finan­zielle Situ­ation eines Unter­nehmens. Sie ist Teil des betrieb­lichen Rechnungs­wesens, die wich­tigste Infor­mations­quelle für die Unter­nehmerin bzw. den Unter­nehmer.  Diese Infor­mationen sind die Grund­lage für die tägliche Planungs- und Ent­scheidungs­arbeit, z.B. für die Preis­kalku­lation, die Planung des Angebots­sorti­ments oder sonstige Maßnahmen zum Ausbau oder zur Sicherung Ihres Unter­nehmens.

Wir passen den Umfang des Rechnungs­wesens an Ihr Unter­nehmen und die jeweilige Gewinn­ermitt­lungs­art an:

Ob Einnahmen/Überschuss-Rechner oder Bilan­zierer, die Organi­sation des Rechnungs­wesens richtet sich nach den beson­deren Bedürf­nissen Ihres Unter­nehmens unter Beachtung der gesetz­lichen Vor­schriften.

Natür­lich besteht auch die Möglich­keit einer ganz oder teil­weisen Selbst­übernahme Ihrer Buch­haltungs­agenden:

In diesem Fall beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeig­neten und mit unseren Systemen kompa­tiblen Buch­haltungs-Software mit ent­sprechender Schnitt­stelle zur kosten­günstigen und schnellen Über­nahme Ihrer Daten. Wir bieten Ihnen darüber hinaus die Schulung Ihres Buch­haltungs­personals an und infor­mieren Sie über aktuelle und wichtige Änderungen aus dem Steuer- und Handels­recht.

Im Leistungs­feld „Buch­führung“ bieten wir Ihnen folgende Services an:

  • Kontierung der laufenden Geschäfts­fälle und EDV-gerechte Erfassung
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwal­tung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten
  • Organi­sation des Rechnungs­wesens
  • Infor­mationen über Ihren Geschäfts­verlauf
  • Erstellen von kurz­fristigen Erfolgs­rechnungen

Lohnbuch­haltung

Die Lohn- und Gehalts­abrechnung zählt heute zu den kompli­zier­testen Materien des Steuer­rechts, umfasst sie doch sowohl Fragen des Lohn­steuer­rechts als auch arbeits- und sozial­versicherungs­rechtliche Aspekte. Den laufenden Ände­rungen auf diesem Themen­gebiet werden wir durch ständige Weiter­bildung gerecht.

Übertragen Sie Ihre Lohn- und Gehalts­abrech­nung unseren Experten und profi­tieren Sie von höherer Abrechnungs­sicherheit, raschen Aus­wertungen und der profes­sionellen Erle­digung.

Im Leistungs­feld „Lohnbuch­haltung“ bieten wir Ihnen folgende Services an:

  • Laufende Lohn- und Gehalts­abrechnung
  • Ver­rechnung von Über­stunden, Prämien, Reise­kosten
  • Berechnung der laufenden Lohn­abgaben
  • Beratung hin­sichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehalts­zahlungen
  • An- und Abmeldungen bei der Kranken­kasse
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Kranken­entgelt
  • Über­prüfung von Reise­kosten­abrechnungen, Ermitt­lung der steuer­pflichtigen und sozial­versicherungs­pflichtigen Bestand­teile
  • Unter­stützung bei Lohn­steuer- und Sozial­versicherungs­prüfungen
  • Klärung steuer- und sozial­versicherungs­recht­licher Zweifels­fragen
  • Online-Verbindung zu Sozial­versicherungs­träger und Finanz­amt
  • Steuer­rechtliche Beratung bei der Gestal­tung und Erstellung von Dienst­verträgen

Jahres­abschlüsse

Die Erstel­lung von Jahres­abschlüssen erfolgt unter Beachtung der handels­rechtlichen und steuer­rechtlichen Vorschriften. Aufgrund der steuer­verschärf­enden Gesetz­gebung klaffen die handels­rechtlichen Vor­schriften immer mehr von den bilanz­steuer­rechtlichen Vorgaben auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweich­enden Steuerbilanz.

Die Bilan­zierung wird immer stärker zu einer Optimierungs­entschei­dung zwischen dem Wunsch, einer­seits wirtschaft­liche Stärke zu demon­strieren, anderer­seits durch einen möglichst nied­rigen Gewinn die Steuer­belastung zu redu­zieren. Wir unter­stützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Finger­spitzen­gefühl und stehen auf Wunsch auch Ihrer Haus­bank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profi­tieren Sie auch von unserer über lange Jahre aufge­bauten Reputa­tion.

Bestand­teil der von uns erstellten Jahres­abschlüsse sind so genannte Beschei­nigungen. Je nach Inten­sität der im Rahmen der Jahres­abschluss­erstellung durch­geführten Prüfungs­hand­lungen werden die Beschei­nigungen formu­liert. Kredit­insti­tute verlangen häufig Jahres­abschlüsse mit Plau­sibilitäts­beurtei­lungen. Die Spann­breite reicht von “einfachen“ Beschei­nigungen für die Erstel­lung von Jahres­abschlüs­sen ohne Prüfungs­hand­lungen bis hin zu Beschei­nigungen, die in der Qualität einem Bestätigungs­vermerk nahe­kommen, da umfang­reiche Prüfungs­hand­lungen durch­geführt wurden.

Bilanz­präsentation

Wir berei­ten die Präsen­tation Ihrer Bilanz verständ­lich auf und präsen­tieren grafisch ansprechend über Video­beamer!

Rascher Über­blick

Statt vieler Zahlen sind die wich­tigsten Fakten verständ­lich ausgear­beitet und ohne "Fach­chinesisch" erläu­tert.

Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte

Alle Auswer­tungen werden grafisch auf­berei­tet und bei der Präsen­tation animiert dar­gestellt.

Der Blick in die Zukunft

Wie können Sie es schaffen, im nächsten Jahr ein besseres Rating zu erreichen (oder 20.000 € mehr Gewinn zu erzielen)?